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DKC ist Teil der "Externen Stelle" des Landes NRW

©Foto: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen führt die DKC gemeinsam mit PSPC im Unterauftrag von PwC Variantenvergleiche für Immobilienmaßnahmen im Rahmenauftrag als „Externe Stelle“ durch. Im Rahmen der Variantenvergleiche sollen unter Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen und Erträge sowie der Vermögensentwicklung, Risikobewertungen, Nutzwertanalysen und Kosten-Nutzen-Bewertungen die wirtschaftlich vorteilhafteste Umsetzungsvariante ermittelt werden.

Mit dem Kabinettbeschluss „Maßnahmenpaket für ein leistungsstarkes Liegenschaftsmanagement: Bau- und Mietliste 2018 – Übergang zur Mietausgabenbudgetierung“1 vom 11.09.2018 ist das bisherige Verfahren der Bau- und Mietliste als Instrument zur Finanzierung immobilienwirtschaftlicher Maßnahmen des Landes NRW durch die sog. „Mietausgabenbudgetierung“ (MAB) abgelöst worden.

Bei der Aufstellung und Durchführung eines Variantenvergleichs durch die Externe Stelle wird der „Leitfaden: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen (WB-Leitfaden)“ angewendet.

 

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