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Land NRW fördert interkommunale Zusammenarbeit mit bis zu 300.000 Euro

Logo Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

Mit der „Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen“ (kurz: Förderrichtlinie IKZ NRW) hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich ganz gezielt an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen richtet, die zusammenarbeiten wollen.

Das Förderprogramm soll Gemeinden und Gemeindeverbände, die Interesse an einer Zusammenarbeit haben, bei der Einrichtung von Kooperationen unterstützen und so die Entscheidung für die Zusammenarbeit erleichtern.

Es geht um die Förderung von Projekten, die sich vorteilig auf die Situation vor Ort auswirken, indem sie zum Beispiel zum Ausbau des Leistungsangebots oder zur Einsparung von Verwaltungskosten beitragen. Gewährt werden Zuwendungen für die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit.

Förderfähig sind

  • Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen,
  • Erweiterungen bestehender Kooperationen,
  • grenzüberschreitende Kooperationen.


Förderfähig sind Kooperationen in den vom Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung zugelassenen Formen und auf Grundlage von sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen, die die Zusammenarbeit zur Erledigung öffentlicher Aufgaben regeln.

Gegenstand der Förderung durch Zuwendungen nach dieser Richtlinie ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbände freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).

Bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe 150.000 Euro; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten erhöht sich diese um jeweils 30.000 Euro. Bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe 75.000 Euro. Insgesamt darf die Summe aller Zuwendungen 300.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie unter Förderrichtlinien IKZ NRW.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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